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COVID-19 Hygieneschutzkonzept

nach den aktuellen Maßgaben der bayerischen Landesregierung

(Stand 01.07.2021)

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KRANKHEITSSYMPTOME

Alle Gäste, die bereits vor Anreise COVID-19 assoziierte Symptome aufweisen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere), bitten wir, nicht anzureisen und empfehlen eine ärztliche Abklärung bei ihrem Hausarzt vorzunehmen. Sollte es während des Aufenthaltes in unserem Hotel zu entsprechenden Krankheitssymptomen kommen ist es ebenfalls notwendig, umgehend einen Arzt aufzusuchen und/oder ggf. den Aufenthalt abzubrechen und uns zu informieren. Bei der Suche nach einer Praxis unterstützen wir gerne.

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VORAUSSETZUNGEN ZUR ANREISE

Mit der Verordnung vom 01.07.2021 (13. BayIfSMV) hat sich die Voraussetzung der Anreise geändert. ALLE ÜBERNACHTUNGSGÄSTE (nun also auch Geschäftsreisende) müssen bei Anreise entweder

- einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz

- einen Nachweis über Genesung oder

- ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-

 Antigentests (Schnelltests) vorlegen.

Alternativ kann vor Ort unter Aufsicht ein zugelassener Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest) durchgeführt werden.

Bei Inzidenzwerten über 50 sind die Tests alle 48 Stunden zu wiederholen.

 

ANREISE / SCHLÜSSELÜBERGABE

Bei der Anreise ist darauf zu achten, dass die Gäste jeweils nur einzeln an die Rezeption treten.

Zur eventuellen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten müssen wir zusätzlich zu Ihrer Firmenadresse auch um Ihre Privatadresse und Ihre Telefonnummer bitten.

Vor der Übergabe von Schlüsseln achten wir selbstverständlich auf deren sorgfältige Reinigung.

 

1,50 M ABSTAND HALTEN

Wir bitten Sie in unserem gesamten Haus einen Abstand von 1,50m zu unseren Mitarbeitern und anderen Gästen einzuhalten.

 

MUNDSCHUTZ IN ÖFFENTLICHEN BEREICHEN

Unabhängig vom Mindestabstand ist in den öffentlichen Bereichen (Rezeption, Flure, Treppenhäuser...) eine FFP2 Maske zu tragen. Hier reinigen wir zudem regelmäßig die Kontaktflächen, wie z.B. Türklinken, Fenstergriffe und sonstige Oberflächen.

 

WÄSCHEWECHSEL

Vor jeder Neuanreise werden Bettwäsche und Handtücher vollständig gewechselt. Aber auch während des Aufenthaltes können wir auf Wunsch Ihre Wäsche waschen. Die Reinigung erfolgt sowohl in unserer eigenen Wäscherei, bei Temperaturen von mindestens 60°C, als auch durch eine zertifizierte Wäscherei.

 

REINIGUNG IHRES ZIMMERS VOR JEDER NEUANREISE

Alle Kontaktflächen in Ihrem Zimmer, wie z.B. Türklinken, Fenstergriffe, Badarmaturen und sonstige Oberflächen von Tischen und Ablagen werden gereinigt. Über den kompletten Reinigungszeitraum werden wir eine kräftige Stoßlüftung der Zimmer durchführen.

 

FRÜHSTÜCKSZUBEREITUNG / FRÜHSTÜCKSPERSONAL

Das Frühstück für die Gäste bereiten wir in unserer Küche unter Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften zu, dies beinhaltet unter anderem das Tragen einer Mund- und Nasenmaske. Die Beschäftigten sind bereits über die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Lebensmittelhygieneschulung nach §4 der Lebensmittel-Hygieneverordnung) informiert, insbesondere über das richtige und regelmäßige Händewaschen einschließlich Hautpflege als auch die allgemeingültige Nies- und Hust-Etikette.

 

FRÜHSTÜCKSBUFFET und SERVICE AM PLATZ

Wir dürfen Ihnen wieder unser Frühstücksbuffet anbieten. Dafür bitten wir Sie, nur einzeln mit FFP2-Maske ans Buffet heranzutreten, die bereitliegenden Einweghandschuhe zu nutzen und sich mit einer frischen Gabel die unverpackten Speisen zu entnehmen. Die benutzte Gabel legen Sie bitte im gesondert bereitgestellten Behälter ab. Ihr Getränk sowie Frühstücksgeschirr bringen wir Ihnen an den Platz.

 

HOUSKEEPING-MITARBEITER

Unsere Housekeeping-Mitarbeiter werden Ihr Zimmer mit Mund- Nasenmaske reinigen. Über den Zeit- und Arbeitsplan unserer Mitarbeiter ist zu ermitteln, wer zu welchem Zeitpunkt anwesend war, um Verdachtsfälle abzuklären und bei bestätigten Infektionen Kontaktpersonen ermitteln und informieren zu können. Unsere Beschäftigten wurden über die Wichtigkeit der Maßnahmen informiert und angewiesen, diese unbedingt im eigenen- und Gäste-Interesse sowie aus Kollegialität einzuhalten. Die Beschäftigten haben wir ferner unterwiesen, dass sie nicht zur Arbeit kommen dürfen, wenn sie sich krank fühlen, sondern eine ärztliche Abklärung vor einem Wiederantritt der Arbeit erforderlich ist. Sie sind außerdem darüber informiert worden, dass, wenn entsprechende Krankheitssymptome während der Arbeitszeit auftreten, die Arbeit umgehend einzustellen ist.

 

ABREISE / BEZAHLVORGANG

Bei der Abreise ist darauf zu achten, dass die Gäste jeweils nur einzeln an die Rezeption treten. Wir streben einen möglichst kontaktlosen Bezahlvorgang an.

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INFEKTIONS

SCHUTZ

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AKTUELLES COVID-19 HYGIENESCHUTZKONZEPT

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